Das Verwaltungsrecht betrifft die Gesamtheit der sich auf die öffentliche Verwaltung beziehenden Rechtssätze. Es ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts. Das allgemeine Verwaltungsrecht legt die grundsätzlichen Fragen der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Der besondere Teil umfasst zahlreiche Einzelbereiche der Tätigkeit der Verwaltung (z. B. Gemeinderecht, öffentliches Baurecht, Straßenverkehrsrecht, Polizeirecht, Beamtenrecht).