Sozialrecht
Sozialrecht ist das Recht der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit.
Diese Ziele werden durch Gewährung von Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen von verschiedenen Leistungsträgern verwirklicht.
Das Sozialrecht umfasst folgende Bereiche:
Zur Durchsetzung Ihrer Rechte werden wir in allen sozialrechtlichen Bereichen
außergerichtlich (im Überprüfungs- bzw. Widerspruchsverfahren) und
gerichtlich (im Klageverfahren in allen Instanzen) für Sie tätig.
Unsere Tätigkeitsbereiche liegen insbesondere im Krankenversicherungs-, Pflegeversicherungs- und Unfallversicherungsrecht sowie im Bereich der Sozialfürsorge (ALG II und Sozialhilfe).
Das Dezernat wird überwiegend betreut von: Rechtsanwältin D. Prudlo, LL.M.