Notare
Ein Notar ist das zur Beurkundung und zur Wahrnehmung bestimmter anderer Aufgaben vom Staat bestellte unabhängige Organ der Rechtspflege. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt ist der Notar zur Unparteilichkeit verpflichtet.
Notare arbeiten vor allem in folgenden Rechtsgebieten:
- Immobilienrecht
(An- und Verkauf von Immobilien, Grundpfandrechte, Grunddienstbarkeiten) - Gesellschaftsrecht
(Gründung, Spaltung, Verschmelzung, Formwechsel, Einbringung, Due Diligence, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen) - Erbrecht
(Testamente, Erbverträge, Übertragungen zu Lebzeiten, Unternehmens- und Unternehmernachfolge) - Familienrecht
(Ehe- und Partnerschaftsverträge, Vorsorgevollmachten)
Rechtsanwalt M. Ahls und Rechtsanwalt W. Hölting sind als Notare mit Amtssitz Steinheim zugelassen.