Das Mietrecht befasst sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen. Das Pachtrecht ist dem Mietrecht ähnlich. Der Pachtvertrag sichert dem Pächter im Gegensatz zur Miete nicht nur den Gebrauch der Pachtsache zu, sondern auch den Ertrag aus dieser, falls die Nutzung der Pachtsache ordnungsgemäß erfolgt. Der Pächter errichtet hierfür einen Pachtzins an den Verpächter.