LG Coburg: Schaden durch von der Leine losgerissenen Hund

Ein Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein angeleint geführter Hund sich unvermittelt losreißt und auf die Fahrbahn läuft. Das entschied das LG Coburg in einem rechtskräftigen Urteil. und gab der Schadensersatzklage eines Autoeigentümers gegen den Hundehalter und die Hundeführerin statt. Die beiden (bzw. ihre Haftpflichtversicherungen) müssen damit für den Schaden des Klägers von gut 5.000 EUR aufkommen, den der Irish Setter durch sein Erscheinen auf der Straße und den anschließenden Unfall verursachte.

Die 13-jährige Beklagte führte den Irish Setter eines Bekannten (des beklagten Hundehalters) auf einem Radweg entlang der Bundesstraße aus, als der Hund sich unvermittelt losriss und auf die Fahrbahn lief; die Beklagte rannte ihm - nur um das Wohl des Hundes besorgt - hinterher. Das führte zu einer Kettenreaktion. Denn Hund und Mädchen zwangen einen Autofahrer zum plötzlichen Ausweichen nach links. Dabei kollidierte er mit dem Pkw des Klägers, der sich gerade im Überholvorgang befand. Durch den Unfall entstand ein Blechschaden von rund 5.000 EUR. Den wollte der Kläger von den Beklagten ersetzt haben. Die - oder vielmehr ihre Versicherungen - meinten aber, er sei selber Schuld. Angesichts des Hundes habe er nicht überholen dürfen.

Eine Rechtsmeinung, der das LG Coburg eine klare Absage erteilte. Nach der Beweisaufnahme stand fest, dass das erste Auto bei erlaubten 100 km/h mit höchstens 70 km/h unterwegs war. Angesichts der Tatsache, dass der Hund ordnungsgemäß an der Leine auf einem separaten Radweg geführt wurde, sei die Fahrerin des klägerischen Autos nicht gehindert gewesen, bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu beschleunigen und zu überholen. Und die Kollision mit dem plötzlich ausweichenden Fahrzeug des Unfallgegners - der im Übrigen ebenfalls alles richtig gemacht hatte - konnte sie nicht mehr vermeiden.

 

Urteil des LG Coburg vom 28.09.2007

 

Az.:

22 O 283/07

 

 

Quelle:

Pressemitteilung Nr. 366 des LG Coburg vom 11.04.2008


 


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