Handels- und GesellschaftsrechT
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute.
Das Gesellschaftsrecht ist Teil des Handelsrechts und zerfällt in das Recht der einzelnen Gesellschaften.
Unsere Schwerpunkte liegen in:- der Beratung zum Personengesellschaftsrecht (insbesondere KG, GmbH & Co. KG und GbR)
- Fragen zu Kapitalgesellschaften
- Beratung zur Rechtsformwahl
- Unternehmensgründung
- Umwandlungen/ Verschmelzungen
- der Beratung und Vertretung bei Gesellschafterauseinandersetzungen
- Fragestellungen zur Prokura und Handlungsvollmacht
- der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen und ihrer Auslegung
- der Beratung zu Treuhandverträgen und stillen Gesellschaften
Das Dezernat wird betreut von: Rechtsanwalt M. Ahls,
Rechtsanwalt W. Hölting