Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom 03.04.2009 ist am 08.04.2009 im Bundesgesetzblatt (BGBI. I S. 700) verkündet worden. Es tritt am 01.09.2009 in Kraft.

Mit dem VAStrRefG  als Rahmengesetz werden zahlreiche Gesetze geändert. So u.a. das Versorgungsausgleichsgesetz, das BGB, das Bundesversorgungsteilungsgesetz, das Einkommensteuergesetz, das Sechste Buch Sozialgesetzbuch und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Das Gesetz soll die Aufteilung von Renten und Pensionen (bzw. den Ansprüchen auf diese Leistungen) bei einer Ehescheidung einfacher, transparenter und gerechter machen. Das neue Recht zum Versorgungsausgleich sieht vor, dass künftig jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht gesondert zwischen den Ehegatten geteilt wird. Grundsätzlich werden alle erworbenen Ansprüche an eine Altersversorgung werden je zur Hälfte geteilt. Insbesondere die Maßnahmen zur privaten Altersvorsorge führen dazu, dass der Versorgungsausgleich immer komplizierter geworden ist. So hat im bisherigen Scheidungsrecht der Ehepartner, der seinen Beruf für die Familie zurückgestellt hat, eher Nachteile zu erwarten. Die Neuregelung bewirkt, dass die jeweils erworbenen Ansprüche grundsätzlich gleichermaßen auf beide Partner verteilt werden. Zu den Verlierern gehören nach den neuen Regeln für den Versorgungsausgleich Rentner, die sich nach dem 01.09.2009 scheiden lassen. Das bisher geltende Rentnerprivileg würde dann entfallen.

Im bisherigen Recht wird der Versorgungsausgleich "von Amts wegen" festgelegt. Zukünftig kann auf eine Durchführung verzichtet werden, wenn beide Ehepartner in etwa die gleichen Ansprüche auf Versorgungsleistungen erworben haben. Liegt die Ehedauer unter 3 Jahren, erfolgt ein Versorgungsausgleich nur, wenn einer der beiden Partner dies ausdrücklich beantragt.

 

 


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