Experten im Rechtsausschuss  sind mehrheitlich gegen eine Sicherungsverwahrung für Jugendliche

Die Sachverständigen bewerten das Vorhaben der Bundesregierung, jugendliche Straftäter unter bestimmten Umständen nachträglich in Sicherungsverwahrung zu nehmen, überwiegend negativ. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hatte zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (BT-Drs. 16/6562) am 28.05.2008 eine öffentliche Anhörung veranstaltet.

Gerhard Schäfer, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aus Stuttgart, sagte, das Interesse der Allgemeinheit am effektiven Schutz vor hochgefährlichen Straftätern sei zu respektieren. Es sei auch anzuerkennen, dass der Entwurf sich bemühe, die Voraussetzungen für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Anwendung des Jugendstrafrechts so einzuengen, dass diese in der Tat als ultima ratio verstanden werden könne. Dennoch habe er starke Vorbehalte. Diese beruhten in erster Linie darauf, dass bei jungen Menschen die laut Entwurf geforderte Beurteilung der Gefährlichkeit nicht verlässlich festgestellt werden könne. Daneben erwarte er negative Auswirkungen auf den Vollzug bei Verurteilungen zu Jugendstrafen von sieben Jahren und mehr. Arthur Kreuzer, ehemaliger Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Gießen, empfahl dem Bundestag, ehe er das Gesetz verabschiede, sollte er über eine grundsätzliche Neukonzeption des gesamten Sicherungsverwahrungsrechts nachdenken. Thomas Ullenbruch, Richter am Amtsgericht Emmendingen, war der Auffassung, die geplante Neuregelung verstoße gegen das Grundgesetz. Er forderte den Rechtsausschuss auf, die Sache ad acta zu legen. Stattdessen empfahl er, die Bundesregierung solle eine Kommission einsetzen, die den staatlichen Handlungsbedarf zum Schutz vor Wiederholungstätern aller Altergruppen prüfen müsse. Privatdozent Dieter Seifert vom Institut für Forensische Psychiatrie der Universität Duisburg-Essen erklärte, es komme darauf an, den gefährlichen Jugendlichen , der eine schwere Straftat bei voller Schuldfähigkeit begangen habe und mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere schwerwiegende Straftaten begehen werde, möglichst treffsicher zu identifizieren. Professor Jörg Kinzig von Universität Tübingen lehnte die Einführung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung für Jugendliche ab. Ein Zugewinn an Sicherheit für die Bevölkerung sei durch die beabsichtigte Regelung nicht erkennbar. Statt der erneuten Ausweitung der Sicherungsverwahrung sollte die Regierung über einen kriminalpolitischen Kurswechsel nachdenken.

Edwin Pütz, Leiter der Jugendarrestanstalt Düsseldorf, war anderer Meinung: Die geplante Änderung des Jugendgerichtsgesetzes sei eine sinnvolle und seines Erachtens notwendige Ergänzung des jugendgerichtlichen Katalogs an Sanktionen. Er warnte davor, die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen: Auch unter jungen Menschen gebe immer wieder solche, die in ihrer Art und ihrem Verhalten keinerlei Respekt vor dem Leben oder der Freiheit anderer Personen hätten. Sie eigneten sich diese Eigenschaften auch nicht während der Verbüßung einer Jugendstrafe an. Wenn während des Vollzuges einer Jugendstrafe erkannt werde, dass der Gefangene nach wie vor gefährlich sei, weil er eben nicht über die für eine positive Prognose erforderlichen Eigenschaften verfüge, müsse es dem Staat möglich sein, dieser Gefahr durch geeignete Maßnahmen zu begegnen. Matthias Konopka, Leiter der Justizvollzugsanstalt Straubing, begrüßte ebenfalls den vorliegenden Gesetzentwurf. Angesichts steigender Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen und Heranwachsenden sowie einer bislang teilweise zu beobachtenden Gleichgültigkeit im Verhalten während des Vollzuges sei dringender Handlungsbedarf gegeben. Er sprach sich darüber hinaus dafür aus, die Strafe, bei der Sicherungsverwahrung in Betracht kommt, auf fünf Jahre herabzusetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle:

Bundestag

hib-Meldung Nr. 152/2008 vom 28.05.2008


 


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