Arbeitsrecht ist das Recht der Arbeitsverhältnisse. Es gliedert sich in die Bereiche Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht beinhaltet das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Einzelnen. Das kollektive Arbeitsrecht ist der Teilbereich des Arbeitsrechts, der die Rechtsbeziehungen der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen regelt.
Wir beraten sie sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht. Dazu zählen insbesondere:Das Dezernat wird betreut von: Rechtsanwalt und Fachanwalt f. Arbeitsrecht M. Ahls, Rechtsanwalt B. Ahls