Bundesjustizministerin Zypries legt Gesetzentwurf über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung vor
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am 29.07.2008 den Entwurf für ein Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz soll die Internetauktion von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher gepfändet wurden, als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert werden.
Die wirksame Durchsetzung eines gerichtlichen Urteils oder eines anderen Zahlungstitels ist nicht nur im Interesse des Gläubigers. Die Bundesjustizministerin betont, dass es gerade für den Schuldner sehr wichtig sei, mit der Versteigerung einen möglichst hohen Erlös zu erlangen. Je höher der Erlös, desto weniger Gegenstände müssten versteigert werden, damit der Schuldner seine Verbindlichkeiten begleichen könne. Brigitte Zypries erwartet, dass mit der geplanten Internetversteigerung größere Beträge erzielt werden können. Denn über das Internet könne ein viel größerer Bieterkreis erreicht werden und die Auktionsplattform sei für jedermann 24 Stunden am Tag zugänglich. Ein größerer Bieterkreis bedeute mehr Wettbewerb um den Zuschlag und dadurch höhere Erträge. Die bedeute auch eine Unterstützung für die Gläubiger bei der Beitreibung ihrer offenen Forderungen.
Bislang ist die Versteigerung von beweglichen Sachen - also keine Grundstücke - vor Ort durch den Gerichtsvollzieher als Präsenzversteigerung in der Zivilprozessordnung vorgesehen. Die dafür notwendige Anwesenheit von Versteigerer und Bieter ist umständlich und verursacht nicht zuletzt wegen der Anreise teilweise hohe Kosten. Der Gerichtsvollzieher kann die gepfändeten Sachen auf andere Art - etwa über das Internet - nur versteigern, wenn ein Gläubiger oder ein Schuldner das beantragen. Das ist aufwändig und unpraktikabel. Künftig soll die Versteigerung beweglicher Sachen ohne Weiteres im Internet erfolgen können und ein weiterer Regelfall neben der Präsenzversteigerung sein. Brigitte Zypries stellt besonders die mögliche Einsparung von Kosten und die anwenderfreundlichere und unbürokratischere Gestaltung des Verfahrens in den Vordergrund.
Die Bundesländer werden ermächtigt, Einzelheiten der Internetversteigerung wie etwa die Versteigerungsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Auktion oder die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versteigerung durch Rechtsverordnung zu regeln.
Das Gesetzesvorhaben betrifft auch die Zwangsvollstreckung aus Steuerbescheiden und aus Urteilen der Finanzgerichte zugunsten der Finanzbehörden. Auch dazu wird die Internetversteigerung beweglicher Sachen als gesetzlicher Regelfall neben die Versteigerung vor Ort in der Abgabenordnung etabliert. Die Versteigerung findet auf der Auktionsplattform www.zoll-auktion.de statt. Diese von der Bundeszollverwaltung betriebene Plattform wird bereits seit einigen Jahren erfolgreich genutzt.
Quelle: | Bundesministerium der Justiz Pressemitteilung vom 29.07.2008 |