ArbG Krefeld: Diskriminierung wegen des Geschlechts

In einem Streit um eine Diskriminierung nach dem AGG haben die Parteien vor dem ArbG Krefeld einen Vergleich geschlossen.

 

Beim ArbG Krefeld verlangte ein abgelehnter Bewerber Entschädigung in Höhe eines Betrages von 3.000 EUR. Der 45-jährige Kläger, der verheiratet und einem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist, hat eine Ausbildung zum Industriekaufmann absolviert. Er verfügt über mehrjährige Berufserfahrung in allen kaufmännischen Bereichen sowie über PC-Erfahrung. Zurzeit ist er arbeitslos. Er bewarb sich auf eine Stellenausschreibung, dass als Überschrift folgenden Inhalt hatte: "Kaufm. Angestellte - Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir kurzfristig eine kaufm. Angestellte". Die Firma teilte ihm mit, dass eine Anstellung leider nicht in Frage käme. Sie wolle die Stelle ausschließlich mit einer Frau besetzen. Der Kläger hat auf der Basis des AGG eine Entschädigung eingeklagt. Zwischen den Parteien war streitig, ob es sich um eine ernstgemeinte Bewerbung gehandelt hat. Der Kläger hatte in den vergangenen Monaten bereits in mehr als zehn vergleichbaren Fällen verschiedene Arbeitgeber auf Entschädigung verklagt, die in ihren Stellenausschreibungen nur nach einer weiblichen Angestellten gesucht hatten.


Die Parteien haben einen Vergleich geschlossen, in dem sich die Firma zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 200 EUR brutto verpflichtet hat.

 

Beschluss des ArbG Krefeld vom 30.11.2007

Quelle: Pressemitteilung des ArbG Krefeld vom 18.12.2007
 


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