Im Rahmen der Sozialfürsorge erhalten erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nur zum Teil eigenständig sichern können, staatliche Unterstützung durch Zahlung von Arbeitslosengeld II (Regelleistungen/Kosten für Unterkunft und Heizung). Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen haben Hilfebedürftige ebenfalls Anspruch auf Zahlung eines Mehrbedarfs. Zudem gewährt die Sozialfürsorge Unterstützung bei der Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit (Arbeitsvermittlung).
Bei rechtlichen Schwierigkeiten gegenüber der Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender im Kreis Höxter bzw. der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit im Kreis Paderborn (ARGE) bzw. der Arbeitsförderung Landkreis Kassel (alfk) beraten und vertreten wir Sie gerne. Unterstützung erhalten Sie unter anderem in folgenden Bereichen: