Arbeitslosengeld II, SGB II

Im Rahmen der Sozialfürsorge erhalten erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nur zum Teil eigenständig sichern können, staatliche Unterstützung durch Zahlung von Arbeitslosengeld II (Regelleistungen/Kosten für Unterkunft und Heizung). Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen haben Hilfebedürftige ebenfalls Anspruch auf Zahlung eines Mehrbedarfs. Zudem gewährt die Sozialfürsorge Unterstützung bei der Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit (Arbeitsvermittlung).

Bei rechtlichen Schwierigkeiten gegenüber der Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender im Kreis Höxter bzw. der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit im Kreis Paderborn (ARGE) bzw. der Arbeitsförderung Landkreis Kassel (alfk) beraten und vertreten wir Sie gerne. Unterstützung erhalten Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld II-Leistungen (Regelleistungen/Kosten für Unterkunft und Heizung)
  • Überprüfung von Bewilligungsbescheiden sowie Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden
  • Durchsetzung von Mehrbedarf (Mehrbedarf wegen Schwangerschaft; Mehrbedarf für Alleinerziehende; Mehrbedarf für behinderte Menschen; Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung; Mehrbedarf für einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf, insbesondere für chronisch Kranke, geschiedene Ehepaare im Zusammenhang mit der Ausübung des Umgangsrechts, Rollstuhlfahrer etc.)
  • Durchsetzung von zusätzlichen Leistungen für die Schule
  • Vorgehen gegen unberechtigte Leistungskürzungen und Sperrzeitenverhängungen.

Tel. Steinheim: 0 52 33 / 95 59-0 | Tel. Warburg: 0 56 41 / 43 75 | E-Mail: info@ahls-anwaelte.de