Inkasso

Der Begriff Inkasso beschreibt im engeren Sinn die Abtretung einer Forderung zum Zweck der Einziehung (Inkassozession). Im weiteren Sinn ist mit Inkasso jeder Einzug von Forderungen gemeint.


Unsere Tätigkeit im Bereich des Forderungsmanagements
umfasst hauptsächlich:

  • die Schuldnerermittlung und Schuldnerauskunft (falls nötig in Zusammenarbeit mit einer Detektei)
  • das Mahnverfahren (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid)
  • die Pfändung
  • die Überwachung von Forderungen (wiedererlangte Liquidität des Schuldners)
  • die gerichtliche Durchsetzung der Forderung
  • das Auslandsinkasso
  • Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Vergleichsvereinbarungen

Das Dezernat wird betreut von: W. Echterling, Rechtsanwalt T. Ahls


Tel. Steinheim: 0 52 33 / 95 59-0 | Tel. Warburg: 0 56 41 / 43 75 | E-Mail: info@ahls-anwaelte.de