Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII

Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle (einschließlich des Wegeunfalls) und Berufskrankheiten zu verhüten. Kommt es dennoch zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist die Gesundheit der Betroffenen wiederherzustellen oder durch Geldleistungen zu entschädigen.

Bei der gesetzlichen Unfallversicherung sind nicht nur Beschäftigte, sondern auch verschiedene andere Personen (z. B. Schüler, Studenten, Pflegepersonen, helfende Personen bei Unglücksfällen) gesetzlich versichert. Die durch den Unfall aufgetretene Gesundheitsstörung wird als Schädigungsfolge in Graden eingeteilt und als GdS (Grad der Schädigungsfolge) bezeichnet. 

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere in folgenden Bereichen:

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    • Unterstützung im Verfahren der Anerkennung Ihrer Krankheit als Berufskrankheit bzw. Ihrer    Verletzungen als Folge eines Arbeitsunfalls gegenüber der Berufsgenossenschaft
    • Geltendmachung von Lohnersatz- und Entschädigungsleistungen in Geld gegenüber der   Berufsgenossenschaft
    • Durchsetzung von Rehabilitationsmaßnahmen medizinischer und berufsfördernder Art

 

 


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