Gesetzliche Krankenversicherung, SGB V
Die Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand zu bessern.
Diese Aufgabe wird durch Gewährung von Leistungen in Form von Medikamenten, Hilfs- oder Heilmitteln bewerkstelligt. Natürlich fallen auch Krankenhausbehandlungen in den Bereich der Krankenversicherung.
Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege haben Versicherte Anspruch auf Behandlungspflege.
Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen bestehen auch Ansprüche auf Soziotherapie, auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung und Haushaltshilfen.
Die Krankenversicherungen sind ebenfalls Träger der medizinischen Rehabilitation und gewähren ambulante sowie der stationäre Rehabilitationsmaßnahmen.
Im Rahmen des Krankenversicherungsrechts vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen unter anderem in folgenden Bereichen: