Bau- und Architektenrecht
Das Architektenrecht umfasst die Gesamtheit der die Berufstätigkeiten von Architekten betreffenden Rechtssätze. Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das private Baurecht ist Teil des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt und den Beteiligten, die das Bauwerk planen und errichten. Das öffentliche Baurecht ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts und in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht untergliedert.
Unsere Beratung im Bau- und Architektenrecht betrifft insbesondere:- die Gestaltung von Werk- und Bauträgerverträgen (einschließlich VOB)
- baubegleitende Rechtsberatung (Leistungskontrolle, Abnahme, Beweissicherung)
- Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungansprüchen
- Architektenvertragsrecht
- Architektenhonorarrecht
- Architektenhaftpflichtrecht
- Urheberrecht
- Berufsrecht
- Ingenieurrecht
- Beratung und Vertretung in Vergabeverfahren
Das Dezernat wird betreut von: Rechtsanwalt M. Ahls,
Rechtsanwältin Hartmann-Ahls